Vor einer Weile haben wir damit begonnen, über eine mögliche Änderung innerhalb der Satzung der ACK in Bremen zu diskutieren. Ausschlaggebend dafür war insbesondere der enge Kontakt zur ACK in Deutschland und der damit verbundene Austausch.

In Bremen wechselt der Vorsitz nach § 4.2 in einem zweijährigen Turnus. Damit sind wir unter den Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen im Bundesgebiet eine Ausnahme, denn überall sonst ist die Dauer des Vorsitzes länger als in Bremen. Ein Nachteil dieser Handhabung kam im Austausch mit der ACK in Deutschland mehrfach zur Sprache: Kaum hat eine Person den Vorsitz übernommen und sich innerhalb der ACK und auch außerhalb etabliert, sind zwei Jahre auch schon wieder vergangen. Der oder die nächste Vorsitzende startet mit der Netzwerkarbeit wieder nahezu von vorne und muss sich wieder als die Ansprechperson der ACK in Bremen etablieren. Gleichermaßen wissen wir um die Vorteile einer recht kurzen Vorsitz-Dauer: Die meisten Delegierten der ACK in Bremen nehmen ihr Amt ehrenamtlich oder zusätzlich zu ihrer (kirchlichen) Tätigkeit war. Auch in den größeren Kirchen gehört das Engagement in der ACK nicht unbedingt zur hauptamtlichen Kernaufgabe. Den Vorsitz zu übernehmen, ist daher keineswegs eine leichtfertige Selbstverständlichkeit, die vielfach „Freizeit“ in Anspruch nimmt.

Mit Blick auf diese Ausgangslage ist es uns gelungen, die Satzung wie folgt zu verändern, indem wir einen Zusatz eingefügt haben:

§ 4.2 Vorsitz
Der/die Vorsitzende wird in zweijährigem Turnus von der Bremischen Evangelischen Kirche, der Römisch-Katholischen Kirche und einer der anderen Mitgliedskirchen gestellt. Er wird von den entsendenden Kirchen vorgeschlagen und von der Delegiertenversammlung bestätigt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vorsitz in allseitigem Einverständnis um ein oder zwei weitere Jahre zu verlängern.

Neue Satzung

Damit tragen wir sowohl einem Wunsch nach mehr Kontinuität im Vorsitz Rechnung und können zugleich sorgsam damit umgehen, dass das Zeitbudget der Delegierten für die Arbeit in der ACK Bremen durchaus unterschiedlich sein kann und zugleich auch weiterhin eine Vorsitz-Dauer von zwei Jahren möglich bleibt. Die neue Satzung trat am 14.4.2023 nach einer Abstimmung unter den Delegierten in Kraft.

Die derzeitige Vorsitzende, Kirsten Locker, wird das Amt nun mindestens bis zum Jahresende fortführen und verlängert die Dauer des Vorsitzes erstmalig.

Zudem wurde die Satzung um neue Mitglieder und Gäste aktualisiert.

Sie ist hier zu finden: